Am 28.01.2022 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist es verpflichtend, jede Arzneimittel-Anwendung für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere zu dokumentieren. Darunter fallen natürlich auch die Bienen. Weitere Infos findet ihr auf der Seite vom Bieneninstitut Celle.
Einen Vordruck für ein Bestandbuch findet ihr unter den Formularen.
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