Vorgehensweise im Kreisimkerverein Diepholz

Verehrte Imkerinnen und Imker,
wer den EU-Zuschuss für die Futterkranzproben-Untersuchung nutzen will, muss folgendes einhalten:

  1. Den Zuschuss bekommt jede/r Imkerin/Imker der die FKP über den KIV DH zur Untersuchung gibt. Selbst eingesendete FKP an ein Untersuchungslabor werden nicht bezuschusst.
  2. Will ein Imker aus dem gemeldeten Landkreis seine Bienen in einen anderen Landkreis umstellen, einwandern oder dorthin verkaufen, so muss die FKP von einem bestellten BSV (der vom Veterinär anerkannt ist) genommen werden.

Ein Imker der seine Bienen innerhalb seines Landkreises an einen anderen Standort verbringen will, ist eigenverantwortlich für die Gesundheit seiner Bienen. Er sollte einen Nachweis vorlegen können, der die Gesundheit seiner Bienen bescheinigt. Das kann nur mittels FKP Untersuchung erfolgen. Eine vom KIV DH ausgestellte „Bescheinigung oder ein bakteriologischer Laborbefund“ (die/der nicht älter als 9 Monate sein darf) sind dafür ausreichend. Die FKP kann vom Imker selbst genommen sein. Mit der Bescheinigung des Kreisimkervereins kann die/der Imkerin/Imker beim Veterinäramt das eventuell erforderliche Gesundheitszeugnis beantragen, wenn Punkt 1 und 2 eingehalten sind.

Alle Futterkranzproben (Probenbeutel) werden beim Obmann für Bienengesundheit im Kreisimkerverein Diepholz gesammelt.

Von dort werden sie gesammelt zum LAVES Celle gebracht. Für die Untersuchung werden eine Rechnung und ein bakteriologischer Befund für alle eingegangenen Proben erstellt. Rechnung sowie Analysenbericht geht an den Absender des KIV-Bie-Ges-Obmann. Ausschließlich diese Beprobungsform (Sammelprobe) Ziffer 1 wird vom KIV organisiert und abgewickelt.

Nur die über den Kreisimkerverein Diepholz eingereichten Proben werden derzeit nach Bewilligung aus EU/Mitteln bezuschusst. Der Kreisimkerverein bietet jeder/jedem Imkerin/Imker an, die Bezuschussung zu nutzen, die etwa 1 Jahr später zur Auszahlung kommt. (je Probe 15€ unter Vorbehalt)

Ablauf

  • Die FKP möglichst in der Woche vor dem Abgabetermin nehmen. Proben, für die später ein Gesundheitszeugnis beantragt werden soll, müssen von einem bestellten BSV genommen werden, sonst stellt das Veterinäramt kein Ges.-Zeugnis aus.
  • Letzter Abgabetermin für FKP (Futterkranzproben):
    Jährlich am letzten Freitag im Oktober
  • Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
    • Immer das aktuellste Probenentnahmeprotokoll verwenden, vollständig und gut leserlich ausfüllen. (Unterschrift, Probennehmer, Datum der Probenentnahme, Standort der Bienen (genaue Angabe) sind wichtig)
    • Bitte nur die aktuellen Probentnahmeprotokolle verwenden.
    • Probenbeutel auf Dichtheit überprüfen. Bitte zwei Beutel pro Sammelprobe verwenden.
      Achtung, wir hatten auch in den vergangenen Jahren ausreichend Probenbeutel die lt. LAVES nicht richtig verknotet waren. Ausgelaufene Probenbeutel oder tropfende Kartons von Sammelproben werden nicht angenommen.
    • An der unteren Hälfte des Probenbeutels, vor dem Befüllen, ein Etikett mit folgenden Daten anbringen. Name, Adresse, Probe Nr., Standort der Bienenvölker (nicht Stand 1, sondern z.B. Ort, Straße Nr. (genaue Standort-Angabe) Flurbezeichnung)
      Wird der genaue Standort vom Imker nicht angegeben, erscheint im Bericht kein Hinweis über gesunde Völker bzw. der Veterinär stellt kein Gesundheitszeugnis aus.
    • Futter von Brutwaben der Völker eines Standes in einen Probenbeutel geben (ein Esslöffel je Volk, mind. jedoch 100g/Probebeutel) Max. 15 Völker eines Standes. Darauf achten, dass möglichst kein Pollen mit in die Probe gelangt. (macht die Probe evtl. unbrauchbar)
    • Probenbeutel nicht mittels Gummiring oder ähnlichem verschließen, sondern fest verknoten.

Vorfinanzierung

Der Kostenbeitrag von 20€ (unter Vorbehalt) plus MwSt. und Bearbeitungskosten je Sammelprobe (im Okt. Eines Jahres) ist direkt bei der Abgabe der FKP zu entrichten.

Insgesamt sind dies 25.-€ je Sammelprobe, Quittung wird ausgehändigt.

Außerplanmäßige Proben kosten ca. 26,50€

Die Proben können in den Imkervereinen gesammelt und von dort, sowie einzeln an den KIV Big-Obmann übergeben werden. Die Übergaben sind bei telef. Vereinbarung auch vor dem angesetzten Termin möglich.

Nach Abschluss der FKP-Aktion

Nach Eingang des bakteriologischen Befundes beim Obmann für Bienengesundheit erfolgt die Aushändigung eines Schreibens mit dem Untersuchungsergebnis. (reicht im Kreis DH als Nachweis von gesunden Völkern aus)

Der Imker kann bei Bedarf damit beim Veterinär eine Gesundheitsbescheinigung für dieuntersuchten Bienenvölker beantragen, wenn die Punkte 1 & 2 zutreffend sind.