Der 3. Praxistag „Honigschleudern“ der aus dem Mai in den Juli verschoben wurde, muss leider entfallen.
Unter den heutigen Vorgaben ist es nicht möglich, die anfallenden Arbeitsschritte mit einem Abstand von 1,5 bis 2 m zu erledigen, trotz tragen eines Mund- und Nasenschutzes aller Teilnehmer.
Es gilt ja weiterhin, dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten bleiben.
Diese bundesweite Regelung gilt für Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. Abstand halten) nicht möglich sind.