Beschluss der D.I.B. – Vertreterversammlung im Oktober 2020 zu
Honigschulungen:
Honigschulungen zur Erlangung des D.I.B.-Fachkundenachweises Honig
bedürfen stets eines praktischen Ausbildungsteils zur Vermittlung
praxisrelevanter Fertigkeiten und Kenntnisse.
Der obere Beschluss der Vertreterversammlung (oberstes Organ des D.I.B.) ist daher eine Willensbekundung des höchsten D.I.B.- Gremiums, in Pandemie Zeiten und bei Zunahme von Online Schulungsangeboten weiterhin an einer qualitativ hochwertigen und vor allem praxisnahen Ausbildung der Imker*innen festzuhalten.
Um eine Vereinheitlichung und Akzeptanz des D.I.B.- Zertifikates in den
Mitgliedsverbänden zu erreichen, hat die Geschäftsstelle dies überarbeitet und detailliert verbessert.
Dieses „Zertifikat“ wurde an die Mitgliedsverbänden versendet, damit diese es ihren Honigobleuten vorstellen und Rückmeldungen zur Gestaltung an die D.I.B.-Geschäftsstelle geben können.
Ab dem imkerlichen Grundkurs 2021/2022 des KIV-DH wird auch die Teilnahme an den 3 Praxistagen zwingend erforderlich, zur Erlangung des D.I.B.-Fachkundenachweises Honig.
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