Seit November 2019 gibt es zwei verschiedene Bestellformulare für Gewährverschlüsse: eines für Verschlüsse „MIT Adresseindruck“ und eins für welche „OHNE Adresseindruck“.
Ab sofort sollten neue Gewährverschlüsse nur noch mit den aktuellen Formularen bestellt werden, Ablauf ist gleich geblieben wie früher.
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