Seit November 2019 gibt es zwei verschiedene Bestellformulare für Gewährverschlüsse: eines für Verschlüsse „MIT Adresseindruck“ und eins für welche „OHNE Adresseindruck“.

Ab sofort sollten neue Gewährverschlüsse nur noch mit den aktuellen Formularen bestellt werden, Ablauf ist gleich geblieben wie früher.