Sind sie wieder oder noch immer auf dem Vormarsch?

„Imkerei reglementieren“ wie in den beiden Weser-Kurier Artikeln gefordert, oder was spricht dagegen, wie im Schreiben des 1. Vorsitzenden des IV-KW dargestellt?

  • vom 15.03.21 – „Imker sollen Sachkunde nachweisen“
  • vom 17.03.2021 – „Strengere Regeln für Hobby-Imker
  • dem Schreiben des 1. Vorsitzenden des IV-KW Herrn Uwe Struckmeier

Meine Sichtweise und Gedanken

Die Zahl der Imker*Innen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, in Niedersachsen um zwei Drittel binnen 10 Jahren auf insgesamt 15.000, die in Vereinen organisiert sind mit etwa 100.000 Bienenvölker. Es gibt in Niedersachsen auch viele nicht organisierte Imker*Innen, Tendenz steigend, mit geschätzt ca. 25.000 Bienenvölker.

Nicht alle dieser sogenannten „Imker*Innen“ haben eine imkerliche Grundschulung absolviert und sind vom Fachwissen, gerade betreffend der AFB (bakterielle Infektion greift die Larven der Bienen an) und auch der Varroamilbe, auf dem aktuellen Stand.

Dies belegen in der Bundesrepublik sehr deutlich die jährlichen durchschnittlichen Bienenverluste von 10 – 20% oder sogar viele Totalverluste vom Spätherbst bis zum Frühling.
Winterverluste 2019/2020 von 15,6%, dies waren ca. 132.000 Bienenvölker.

Ein Beweis dafür ist auch die Zunahme von Sperrbezirken wegen der AFB, z.B. Bremen 2019 und 2020, 2021 gibt es immer noch einen Sperrbezirk in der Neustadt Ortsteil Huckelriede.

Es gibt aber auch viele Imker*Innen die keine Bienenverluste erleiden.

Das ungenügende/fehlende Fachwissen betreffend der AFB und ganz besonders der Varroa trifft nicht nur auf einen Teil der Neueinsteiger zu, sondern auch auf Imker*Innen die schon lange imkern.

Zu dem Fachwissen gehört auch, Honig, der aus dem Bienenvolk geschleudert wurde, kommt nicht wieder in das Bienenvolk zurück und auf gar keinen Fall fremder Honig.
Ausländischer Honig enthält sehr oft Rückstände von Medikamenten gegen die Varroa oder auch gegen die AFB.

Ist der Einsatz von Antibiotika in der Imkerei legal?

In Deutschland (auch EU) ist die Behandlung von Bienen mit Antibiotika verboten. Für Honig gilt sogar eine „Null Toleranz Grenze“.

Außerhalb der EU ist der Einsatz von Antibiotika in der Honigproduktion jedoch teilweise gängige Praxis – so zum Beispiel in China oder in Südamerika, wo ein Großteil des weltweit gehandelten Honigs produziert wird.

Zuletzt gab es im letzten Frühjahr eine Warnung des RASFE, nachdem Chloramphenicol in Honig aus Russland gefunden wurde.

Vor einigen Jahren wurde ein Stichproben-Monitoring durchgeführt, hierbei wurde festgestellt, dass alle ausländischen Honige AFB-Sporen aufwiesen.

Laut dem Celler Institut für Bienenkunde ist bei einheimischem Honig die AFB-Sporenbelastung deutlich geringer und wurde bei 3 bis 10% der Zufallsproben nachgewiesen.

Fachwissen bedeutet auch, dass nach Möglichkeit alle Imker*Innen jedes Jahr eine Futterkranzprobe von ihren Bienenvölker abgeben, leider wird dies von weit mehr als der Hälfte nicht gemacht.

Diese Probe gibt Auskunft über den Erreger und man kann bei Bedarf schnell und mit wenig Aufwand handeln.

Eine optische Erkennung der AFB durch den Imker ist erst ca. 2 Jahre nach Infektion mit dem Erreger möglich, eine Sanierung ist dann sehr aufwendig und das infizierte Volk hat ev. auch Bienenvölker angrenzender Imker*Innen infiziert und in Mitleidenschaft gezogen.

Die Zahl der AFB-Ausbrüche Deutschlandweit lag 2019 mit 202 betroffenen Bienenständen mit einer Zunahme von über 34 % über den in 2018 gemeldeten 133 Ausbrüchen und damit auch mit nahezu 19 % über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre (ø = 164).

Im Kreisimkerverein Diepholz stehen viele BSV Leute für jeden Imker zur Hilfe bereit, was die Bienengesundheit angeht.

Gemäß Bienenseuchen-Verordnung (§1a) ist jegliche Haltung von Bienenvölker und Bienenstände dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Leider wird dies sehr lasch gehandhabt, sowohl von den Imker*Innen als auch von der Behörde, Kontrollen/Sanktionen finden nicht statt oder sehr selten.

Bei Ausbruch der AFB-Seuche müssen im Sperrbezirk (Radius 1 km) und nach Möglichkeit auch in einem Radius von min. 3 km um den betroffenen Bienenstand alle Bienenvölker beprobt werden.

Leider kennt nicht mal das Veterinäramt alle Bienenstände, um eine erfolgreiche Sanierung sicherzustellen.

Nicht überprüfte und sanierte Völker (nicht angemeldete) im Sperrbezirk können die Seuche nach der Sanierung wieder verbreiten, der getätigte Aufwand war umsonst.

Die Bienendichte hat in vielen Großstädten enorm zugenommen. In städtisch geprägten Regionen (seltener auch auf dem Land) mit vielen motivierten, aber leider auch ungeschulten oder ungenügend geschulten Imker*Innen nehmen daher Krankheiten und Seuchen überproportional zu.

Daraus folgt, dass der Flugradius der Bienen von vielen Ständen sich überschneidet. Schwache Völker werden sehr schnell von den eigenen oder fremden Bienen entdeckt und ausgeräubert – Krankheiten und auch die Varroa werden in der Fläche verteilt.

Aber wir Imker sollten die Augen nicht verschließen vor den Punkten, die ich oben aufgeführt habe.

Der Bienenhalter sollte nicht nur auf seine Rechte bestehen, sondern auch die Pflichten beachten.

Nur einige Rechtliche Bestimmungen zur Imkerei:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 906, 1004 Nachbarrecht, §§ 823,833,834 Tierhalter- und Haftpflichtrecht, §§ 961-964 Schwarmrecht und § 823 Bienenschutz
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz), §14 Rückstände in Pflanzenschutzmitteln und §§ 17, 18 Darstellung von Werbeaussagen zu Lebensmitteln
  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

Viele Probleme sind immer noch „hausgemacht“ und wir Imker*Innen sollten schnellstens daran arbeiten diese abzustellen, sonst brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn von der Agrarministerin in Hannover, Frau Otte-Kinast, oder von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Frau Julia Klöckner, nach Prüfungen, Reglementierungen oder einem „Imker-Führerschein“ verlangt wird.

Der KIV-DH bietet seit 12 Jahren die „Imkerliche Grundschulung mit Honig- und Hygienekurs“ an. Dieser Grundkurs wird sehr gut angenommen.

Bedingt durch die große Nachfrage in den letzten Jahren, wurden sogar zwei Grundkurse aufgelegt und beide waren immer ausgebucht.

Dieser Kurs mit seinen 11 Kurstagen ist ein wichtiger Baustein, um ein Teil der hausgemachten Problemen zu lösen.

Georg Johrend, am 31.03.2021
Honigobmann im KIV-DH
Kursleiter im KIV-DH