60%ige Ameisensäure im Einsatz gegen die Varroa

Organische Säuren hatten in Deutschland ursprünglich Standardzulassungen als Medikamente gegen Varroa erhalten.

Diese Regelung fiel jedoch aufgrund einer Änderung des Tierarzneimittel-Gesetz weg. Dadurch wurden spezifische Zulassungen für Medikamente notwendig, um die Wirkstoffe auch nach dem 29. Januar 2027 weiter gegen Varroa einsetzen zu können.

Mit der Zulassung des Produkts „Ameisensäure 60 Bernburg“ hat nun auch ein Medikament mit 60%iger Ameisensäure zur Verdunstung eine sogenannte Monozulassung erhalten.

Das Produkt ist unter anderem zur Stoßbehandlung per Schwammtuch zugelassen, die vier- bis max. fünfmal wiederholt wird. Für die Langzeitbehandlung wird die Schwammtuchmethode hingegen nicht beschrieben.

Stephanie Hoffmeister von der Firma Serumwerk Bernburg berichtet: „wir werden die Umstellung auf unsere neue Zulassung wirtschaftlich koordiniert durchführen und rechnen gegen Ende 2023 mit der Herstellung des neuen Präparates“.

Wichtig ist: die neue Anwendungsempfehlung gilt nur für das neue Produkt „Ameisensäure 60 Bernburg“, nicht für die bisherigen Ameisensäure-Produkte nach der Standardzulassung.

Diese Information wurde im Deutschen Bienen Journal bekannt gegeben.

Wespen und eine neue Menüstruktur

Es gibt einen neuen Inhalt, nämlich einen kurzen Hinweis zur den Insektenbeauftragten des Landkreises für Fragen bezüglich Wespen und Hornissen.

In diesem Zuge haben wir auch die Menüstruktur hier auf der Seite etwas umgestellt, damit das Menü auch auf normal großen Geräten wieder in einer Zeile dargestellt werden kann.

Hinterlasst uns gernen einen Kommentar und schreibt uns, wie Ihr die neue Strukur findet!

Amerikanische Faulbrut (AFB) und Varroamilbe

Sind sie wieder oder noch immer auf dem Vormarsch?

„Imkerei reglementieren“ wie in den beiden Weser-Kurier Artikeln gefordert, oder was spricht dagegen, wie im Schreiben des 1. Vorsitzenden des IV-KW dargestellt?

  • vom 15.03.21 – „Imker sollen Sachkunde nachweisen“
  • vom 17.03.2021 – „Strengere Regeln für Hobby-Imker
  • dem Schreiben des 1. Vorsitzenden des IV-KW Herrn Uwe Struckmeier
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