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Die Daten und der Flyer zur nächsten Imkerlichen Grundschulung für 2021/22 sind nun online.

Verschiebung der Vertreterversammlung

Durch Corona wird die Vertreterversammlung von März 2021 auf Herbst 2021 verschoben, ein Termin soll zeitnah mitgeteilt werden.

Die jährliche im März stattfindende Vertreterversammlung des Kreisimkerverein Diepholz kann unter den jetzigen Corona Beschränkungen nicht stattfinden.

Diese soll sobald es die Corona Bedingen zulassen im Herbst in gewohnter Weise nachgeholt werden. Ein Termin und die Einladungen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

Hilfe für Imker

Sobald die Saison losgeht, soll es bei Bedarf eine Corona bedingte Hilfestellung für Imker/innen geben. Aus einer Liste von BSV Leuten, die gerne unterstützen, würden Thorsten Ulbig einen BSV Obmann/frau organisieren, der sich in der Nähe des Hilfesuchenden Imker/in befindet.

Thorsten Ulbig ist unter seiner Handy Nr. 01725182394 zu erreichen.

Update zur Imkerlichen Grundschulung 2021/22

Beschluss der D.I.B. – Vertreterversammlung im Oktober 2020 zu
Honigschulungen:

Honigschulungen zur Erlangung des D.I.B.-Fachkundenachweises Honig
bedürfen stets eines praktischen Ausbildungsteils zur Vermittlung
praxisrelevanter Fertigkeiten und Kenntnisse.

Der obere Beschluss der Vertreterversammlung (oberstes Organ des D.I.B.) ist daher eine Willensbekundung des höchsten D.I.B.- Gremiums, in Pandemie Zeiten und bei Zunahme von Online Schulungsangeboten weiterhin an einer qualitativ hochwertigen und vor allem praxisnahen Ausbildung der Imker*innen festzuhalten.

Um eine Vereinheitlichung und Akzeptanz des D.I.B.- Zertifikates in den
Mitgliedsverbänden zu erreichen, hat die Geschäftsstelle dies überarbeitet und detailliert verbessert.

Dieses „Zertifikat“ wurde an die Mitgliedsverbänden versendet, damit diese es ihren Honigobleuten vorstellen und Rückmeldungen zur Gestaltung an die D.I.B.-Geschäftsstelle geben können.

Ab dem imkerlichen Grundkurs 2021/2022 des KIV-DH wird auch die Teilnahme an den 3 Praxistagen zwingend erforderlich, zur Erlangung des D.I.B.-Fachkundenachweises Honig.

Honig-Marktkontrolle 2020

2020 wurden im Rahmen der jährlichen Honigmarktkontrolle insgesamt 1.270 Proben abgerufen (im Vgl. dazu 2019 = 1.265 Abrufe).
Der D.I.B erhielt mit Stand Ende November 1.169 Rückmeldungen. Somit beträgt die Rücklaufquote bislang 92 %.
Von insgesamt 109 zu beprobenden Imkern wurden die Honigentnahmezettel mit dem Vermerk „keine Ware“ zurückgesandt.
Unabhängig davon erhielt die D.I.B.-Marktkontrolle zu 101 Probenabrufen gar keine Rückmeldung durch die Beauftragten.

Bislang wurden 930 Honige untersucht und das Prüfergebnis an die Imker versandt. Ebenso wurden 781 Rückstandsuntersuchungen durchgeführt.

Im August 2020 habe ich im KIV-Diepholz 7 Marktkontroll-Proben gezogen und eingereicht.
Ergebnis: die 7 Proben aus dem KIV-DH stimmen mit der Honig VO und mit den Qualitätsanforderungen des DIB überein.
Weitere Daten sind noch nicht verfügbar, da die Untersuchungsergebnisse nicht abgeschlossen sind.

Verfahren der Lebensmittelüberwachungsbehörden wegen Verbrauchertäuschung eingestellt

Schon seit längerer Zeit haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden die Verwendung des Begriffes „Spitzenqualität vom Imker“ auf dem Gewährverschluss des DIB beanstandet.

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Wir haben die Liste der BSV Imker im Kreis Diepholz überarbeitet. Sie kann nun wieder auf der Seite Bienengesundheit heruntergeladen werden

Der Imkergrundkurs 2020/2021 des KIV-Diepholz in Kooperation mit der VHS des Landkreises Diepholz muss leider ausfallen

Futterkranzproben 2020

Die Futterkranzproben können bis Ende Oktober (31.10) bei mir In 27330 Asendorf, Hardenbosteler Weg 3 abgegeben werden.
Am besten ist, die Proben Freitags zwischen 15Uhr und 18Uhr vorbeizubringen. Andere Abgaben bitte vorher absprechen. Eine gesammelte Abgabe der Ortsvereine wäre wünschenswert.

Information zu den Monitoringproben liegen den jeweils 1. Vorsitzenden der Ortsvereine vor.

Gesunde Bienen sind das Wichtigste für den Imker

Die Gesunderhaltung der Bienen ist eine Pflichtaufgabe der Imker. Neben der Bekämpfung der Varroamilbe, darf auch die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut nicht unberücksichtigt bleiben. Aus diesem Grund werden Ende Oktober über den Kreisimkerverein Diepholz Futterkranzproben an das Bieneninstitut Celle geschickt und dort auf AFB Sporen untersucht. Wenn diese früh genug nachgewiesen werden, können die Völker erfolgreich saniert werden.

Um sich gut auf solch einen Fall vorbereiten zu können, werden im Landkreis immer wieder Bienensachverständige ausgebildet, um Proben ziehen zu können. Gezogenen Futterkranzproben durch vom Veterinäramt zugelassene Bienensachverständige sind die Voraussetzung für die Beantragung eins Gesundheitszeugnisses beim Veterinäramt. Dieses wird zur Wanderung benötigt und sollte beim Verkauf/ Kauf der Völker vorgelegt werden. Ein Bienensachverständiger muss einen Theorieteil und einen Praxisteil absolvieren.

Am 24.07. und 25.07. erhielten wir die Möglichkeit mit vier Imkern aus dem Landkreis an einer Faulbrutsanierung im Landkreis Cuxhaven, angeleitet durch Guido Eich, teilzunehmen und somit den noch fehlenden Praxisteil zu erfüllen.

Im Vorfeld wurden mehrere hundert Völker beprobt, wobei bereits zu stark befallene Völker abgetötet werden mussten. Von den insgesamt acht betroffenen Imkern, wurde bei drei Imkern bereits ein Krankheitsausbruch und bei den übrigen eine niedrige Besporung nachgewiesen.

Insgesamt wurden 100 Völker saniert. Dabei wurden die Bienen in saubere Beuten gesetzt und die verseuchten Materialien, wie Beuten und Zubehör, gründlich gereinigt. Die Faulbrutsanierung konnte durch die Hilfe vieler Freiwilliger gut absolviert werden. Auf Grund des frühen Zeitpunktes der Sanierung, hatten die Bienen bereits nach wenigen Wochen ein beachtliches Brutnest angelegt.

Wer Hilfe bei seinen Bienen braucht, kann sich gerne an einen Ortverein oder den KIV Diepholz wenden. Natürlich auch Imker, die Interesse an der BSV Ausbildung haben.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten unter Bienengesundheit hier auf kiv-diepholz.de

Der 3. Praxistag „Honigschleudern“ der aus dem Mai in den Juli verschoben wurde, muss leider entfallen.

Unter den heutigen Vorgaben ist es nicht möglich, die anfallenden Arbeitsschritte mit einem Abstand von 1,5 bis 2 m zu erledigen, trotz tragen eines Mund- und Nasenschutzes aller Teilnehmer.

Es gilt ja weiterhin, dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten bleiben.

Diese bundesweite Regelung gilt für Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. Abstand halten) nicht möglich sind.

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